
Infos zur Prüfbescheinigung
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - , maximal 25 km/h mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.
- zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
- Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Fahrzeugart:
Mindestalter?
- 15 Jahre
Mit eingeschlossene Klassen?
- Keine
Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
- 6 Doppelstunden Theorie
Praxis
- mindestens 90 Minuten Grundausbildung
Welche Prüfungen muss ich machen?
- Theorieprüfung
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung
- entfällt
Zusätzliche Info:
- Die theoretische Prüfung darf ab dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
- Bemerkung: Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren,
(zu den Fahrzeugpapieren auch den Personalausweis mitführen). - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welche Klasse, braucht zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.